Steuerstrafverfahren: Verwarnung mit Strafvorbehalt bei angeklagtem Verkürzungsbetrag von ca. 250.000 €
Trotz eines angeklagten Verkürzungsbetrags von rund 250.000 € konnte das Steuerstrafverfahren mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt und ohne öffentliche Hauptverhandlung abgeschlossen werden.
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