Scheinselbständigkeit festgestellt – Nachzahlung Sozialversicherung
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Ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung oder ein Ergebnis der Betriebsprüfung liegt auf dem Tisch – und plötzlich sollen Sie als Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge für jemanden nachzahlen, den Sie jahrelang als freien Mitarbeiter betrachtet haben. Die Summe, die im Raum steht, ist oft erschreckend hoch. Und die Frage, wie es jetzt weitergeht, lässt sich nicht mit einer schnellen Internet-Recherche beantworten.
Typische Ausgangslage
- Nach einer Betriebsprüfung stuft die Deutsche Rentenversicherung einen oder mehrere freie Mitarbeiter als scheinselbständig ein – und fordert Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nach.
- Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle ergibt, dass eine vermeintlich selbständige Tätigkeit als abhängige Beschäftigung gewertet wird.
- Sie haben als Einzelunternehmer oder GmbH-Geschäftsführer mit Freelancern gearbeitet und erhalten einen Nachforderungsbescheid, dessen Summe Ihre Liquidität gefährdet.
- Ein ehemaliger freier Mitarbeiter meldet sich beim Sozialversicherungsträger, weil er Leistungen beanspruchen möchte – und löst damit eine Prüfung aus, die auch Sie betrifft.
- Das Finanzamt oder die Sozialversicherung kündigt eine Prüfung an, und Sie ahnen bereits, dass die Zusammenarbeit mit bestimmten Auftragnehmern problematisch sein könnte.
Warum eine Nachzahlung wegen Scheinselbständigkeit oft komplizierter ist als gedacht
Es geht selten nur um einen einzelnen Beitrag
Wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird, beschränkt sich die Nachforderung in aller Regel nicht auf einen einzelnen Monat oder ein einzelnes Jahr. Die Sozialversicherungsträger können Beiträge für zurückliegende Zeiträume nachfordern – und zwar mit sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dazu kommen steuerrechtliche Folgen, die sich aus der geänderten Einstufung ergeben können. Was auf den ersten Blick wie ein überschaubares Problem aussieht, kann sich schnell zu einer Forderung summieren, die für kleinere Unternehmen oder Selbständige existenzbedrohend wird.
Die Abgrenzung ist rechtlich hochkomplex
Ob jemand selbständig oder abhängig beschäftigt ist, hängt nicht davon ab, was im Vertrag steht. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit – und die wird anhand zahlreicher Kriterien bewertet, die sich aus der Rechtsprechung entwickelt haben. Ein einziger Umstand kann die gesamte Bewertung kippen. Selbst wenn Sie bei Vertragsschluss alles richtig gemacht haben, kann sich die gelebte Praxis über die Jahre so verändert haben, dass die ursprüngliche Einordnung nicht mehr trägt. Das Zusammenspiel dieser Kriterien ist für Laien kaum durchschaubar – und selbst unter Fachleuten regelmäßig umstritten.
Arbeitgeber haften – auch rückwirkend
Als Auftraggeber tragen Sie das volle Nachzahlungsrisiko. Bei einer Feststellung der Scheinselbständigkeit gelten Sie rückwirkend als Arbeitgeber – mit allen Pflichten, die das Sozialversicherungsrecht einem Arbeitgeber auferlegt. Besonders belastend: Die Nachforderung umfasst grundsätzlich den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also auch den Anteil, den eigentlich der Arbeitnehmer hätte tragen müssen. Ob und wie Sie diesen Anteil vom Betroffenen zurückfordern können, ist eine eigene – und keineswegs einfache – rechtliche Frage.
Achtung: Strafrechtliche Dimension
Eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht nur ein finanzielles Problem. Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist ein Straftatbestand. Wenn die Sozialversicherungsträger zu dem Ergebnis kommen, dass Beiträge über längere Zeit nicht abgeführt wurden, kann parallel zum Nachforderungsverfahren ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Grenzen zwischen Verwaltungsverfahren und Strafverfahren sind in diesem Bereich fließend.
Auch für den Auftragnehmer hat die Feststellung weitreichende Folgen
Scheinselbständigkeit betrifft nicht nur die Auftraggeberseite. Wenn Sie selbst als Freelancer oder freier Berater tätig waren und nun erfahren, dass Ihre Tätigkeit als abhängige Beschäftigung eingestuft wird, hat das Konsequenzen für Ihre gesamte sozialversicherungsrechtliche Situation – von der Krankenversicherung bis zur Rentenversicherung. Auch steuerlich kann sich die Neubewertung auswirken. Die Situation erfordert eine sorgfältige Analyse, die weit über das hinausgeht, was ein einzelner Bescheid auf den ersten Blick vermuten lässt.
Fristen und Verfahren erfordern schnelles, aber überlegtes Handeln
Gegen Nachforderungsbescheide bestehen gesetzliche Rechtsbehelfsfristen. Wer diese versäumt, verliert unter Umständen die Möglichkeit, sich wirksam gegen die Forderung zu wehren. Gleichzeitig kann übereiltes Handeln – etwa vorschnelle Zahlungen oder unbedachte Äußerungen gegenüber Prüfern – die eigene Position erheblich verschlechtern. Das gilt umso mehr, wenn parallel ein strafrechtliches Verfahren droht. Hier kommt es auf das richtige Timing und die richtige Strategie an.
Nicht jede Nachforderung ist berechtigt
Die Einstufung als Scheinselbständigkeit ist das Ergebnis einer Bewertung durch den Sozialversicherungsträger – und diese Bewertung kann fehlerhaft sein. Die Abgrenzungskriterien lassen Raum für unterschiedliche Einschätzungen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Nachforderungen erfolgreich angefochten wurden. Entscheidend ist, dass die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit vollständig und korrekt dargestellt werden – und das erfordert rechtliche Erfahrung.
Was auf dem Spiel steht – für Auftraggeber und Auftragnehmer
Finanzielle Dimension
Die Nachforderungen bei Scheinselbständigkeit können sich über mehrere Jahre erstrecken und erreichen häufig Summen, die gerade für Selbständige, Freiberufler und kleinere GmbHs eine enorme Belastung darstellen. Neben den reinen Beiträgen fallen Säumniszuschläge an, die die Forderung zusätzlich in die Höhe treiben. Für GmbH-Geschäftsführer kann sich zudem eine persönliche Haftung ergeben, wenn die Gesellschaft die Nachzahlung nicht leisten kann.
- Nachzahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für zurückliegende Zeiträume
- Säumniszuschläge, die sich über die Jahre summieren
- Mögliche persönliche Haftung des Geschäftsführers
- Steuerliche Folgewirkungen durch die geänderte Einstufung
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit
Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse
Eine Feststellung der Scheinselbständigkeit betrifft häufig nicht nur das eine geprüfte Vertragsverhältnis. Wenn die Prüfer bei einer Person fündig werden, rücken schnell auch andere freie Mitarbeiterverhältnisse in den Fokus. Für Unternehmen, die regelmäßig mit Freelancern arbeiten – etwa im IT-Bereich, im Consulting oder in kreativen Branchen – kann das eine Kettenreaktion auslösen, deren Tragweite anfangs kaum absehbar ist.
- Nachprüfung weiterer Auftragnehmerverhältnisse im Unternehmen
- Notwendigkeit, bestehende Vertragsstrukturen zu überdenken
- Unsicherheit bei laufenden Projekten mit externen Kräften
- Reputationsrisiko gegenüber Geschäftspartnern und Auftragnehmern
Wie die Kanzlei Sie unterstützt
Die Kanzlei berät Auftraggeber und Auftragnehmer bei Fragen rund um Scheinselbständigkeit und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – vom Raum Kiel aus und bundesweit. Schildern Sie Ihre Situation über die Kontaktseite, und Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie anwaltliche Unterstützung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Nach einer Mandatierung erfolgt die weitere Beratung – auch per Videoberatung – umfassend und auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten. Das betrifft sowohl das sozialversicherungsrechtliche Verfahren als auch mögliche steuer- und strafrechtliche Überschneidungen, die in diesen Fällen häufig eine Rolle spielen.
Weiterführende Themen
- Scheinselbstständigkeit – Themenseite
- Steuerstrafrecht – Überblick
- Schwarzarbeit & Steuerverfahren
- Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
- Geschäftsführerhaftung – wann Sie persönlich zahlen
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