Steuerberater hat Fehler gemacht – wer haftet?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Zugunsten der Verständlichkeit orientiert er sich inhaltlich vereinfacht am Regelfall. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Durch die Nutzung der Inhalte kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Beiträge geben die Rechtslage zum Aktualisierungsdatum wieder. Spätere Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder Einzelfallumstände können Inhalte überholen. Eine fortlaufende Aktualisierung erfolgt nicht. Maßgeblich ist der Rechtsstand des Aktualisierungsdatums. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Steuerbescheid fällt unerwartet hoch aus, eine Frist wurde verpasst oder das Finanzamt stellt plötzlich Fragen, die eigentlich Ihr Steuerberater hätte klären sollen. Sie merken: Hier ist etwas schiefgelaufen – und die finanziellen Folgen treffen nicht Ihren Berater, sondern zunächst einmal Sie. Die Frage, ob und wie Sie den Schaden ersetzt bekommen, ist alles andere als trivial.
Typische Ausgangslage
- Eine Steuererklärung wurde fehlerhaft erstellt und das Finanzamt fordert erhebliche Nachzahlungen – einschließlich Zinsen
- Ihr Steuerberater hat eine wichtige Frist versäumt, etwa für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid, und der Bescheid ist bestandskräftig geworden
- Bei einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass die Buchführung über Jahre hinweg Mängel aufwies, die der Steuerberater hätte erkennen müssen
- Ein steuerlicher Gestaltungsvorschlag Ihres Beraters – etwa zur Unternehmensstruktur oder zur Gewinnverwendung – erweist sich als fehlerhaft, und das Finanzamt erkennt die Konstruktion nicht an
- Sie erfahren zufällig, dass eine steuerliche Vergünstigung nicht beantragt wurde, obwohl die Voraussetzungen vorlagen
- Ihr Steuerberater hat bei der Kassenführung oder der Verfahrensdokumentation nicht auf bestehende Pflichten hingewiesen, und nun droht eine Hinzuschätzung
Warum die Haftung des Steuerberaters oft komplizierter ist als gedacht
Wenn ein Steuerberater einen Fehler macht, liegt der Gedanke nahe: „Dann muss er eben zahlen." So einfach ist es in der Praxis leider selten. Zwischen dem Fehler und dem tatsächlichen Schadensersatz liegen zahlreiche rechtliche Hürden, die unterschätzt werden.
Fehler ist nicht gleich Haftung
Nicht jeder Fehler eines Steuerberaters führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Es muss eine Pflichtverletzung vorliegen, die ursächlich für einen konkreten finanziellen Schaden geworden ist. Was genau der Steuerberater schuldet – also der genaue Umfang seiner Pflichten –, richtet sich nach dem konkreten Mandatsverhältnis und den Umständen des Einzelfalls. Die Abgrenzung, ob ein Berater „nur" eine andere fachliche Einschätzung vertreten hat oder tatsächlich eine Pflicht verletzt wurde, ist häufig die zentrale Streitfrage.
Schadensberechnung – eine eigene Wissenschaft
Selbst wenn feststeht, dass der Steuerberater fehlerhaft gehandelt hat, ist die Frage nach der Schadenshöhe oft erstaunlich schwierig. Man muss den tatsächlichen Verlauf mit einem hypothetischen Verlauf vergleichen: Wie stünden Sie heute da, wenn der Berater alles richtig gemacht hätte? Diese sogenannte Differenzberechnung erfordert in steuerlichen Sachverhalten häufig eine vollständige Alternativberechnung der Steuerlast – und das über mehrere Jahre hinweg. Fehler bei dieser Berechnung gehen zu Ihren Lasten.
Mitverschulden und eigene Obliegenheiten
Ein häufig unterschätzter Punkt: Auch Sie als Mandant haben bestimmte Obliegenheiten (also Pflichten sich selbst gegenüber). Wer offensichtliche Fehler in einem Steuerbescheid ignoriert, Unterlagen nicht rechtzeitig bereitstellt oder einen als falsch erkannten Bescheid widerspruchslos hinnimmt, riskiert, dass der Anspruch gegen den Steuerberater gemindert wird – im schlimmsten Fall vollständig.
Vorsicht bei der Verjährung
Ansprüche gegen Steuerberater unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Beginn der Verjährung hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer offensichtlich. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch verloren – unabhängig davon, wie eindeutig der Fehler war. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist deshalb entscheidend.
Versicherungsschutz des Steuerberaters – kein Selbstläufer
Steuerberater sind zwar verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung in jedem Fall einspringt. Versicherungen prüfen jeden Schadensfall genau und versuchen – berechtigterweise – die Leistung abzulehnen, wenn vertragliche Ausschlüsse greifen oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Zudem sind die Deckungssummen begrenzt. Gerade bei größeren Schäden – etwa fehlerhaften Gestaltungsberatungen mit sechsstelligen Steuernachforderungen – kann die Versicherungssumme unzureichend sein.
Was für Unternehmer und Geschäftsführer auf dem Spiel steht
Steuerliche Folgeschäden in der GmbH
Für GmbH-Geschäftsführer hat ein Steuerberater-Fehler oft eine besondere Dimension. Denn die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft bleiben formal Sache der Geschäftsführung – auch wenn ein Steuerberater beauftragt ist. Das Finanzamt wendet sich zunächst an die GmbH, und unter bestimmten Umständen kann auch eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers im Raum stehen. Die Frage, wer am Ende den Schaden trägt, wird dann schnell zu einem Drei-Parteien-Problem zwischen Geschäftsführer, GmbH und Steuerberater.
Existenzbedrohende Nachforderungen
Gerade bei Selbständigen und kleinen Unternehmen können Steuernachforderungen – womöglich samt Zinsen und Verspätungszuschlägen – existenzbedrohend werden. Wenn dann die Auseinandersetzung mit dem Steuerberater zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt, kann sich die finanzielle Lage weiter verschärfen. Es stehen also häufig zwei Dinge gleichzeitig an: die steuerliche Schadensbegrenzung gegenüber dem Finanzamt und die zivilrechtliche Durchsetzung gegen den Steuerberater.
Zwei Rechtsgebiete – ein Sachverhalt
Bei einem Steuerberater-Fehler greifen Steuerrecht und Zivilrecht ineinander. Auf der einen Seite steht die Frage, wie der steuerliche Schaden noch begrenzt werden kann – etwa durch einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Auf der anderen Seite steht der Haftungsanspruch gegen den Berater, der nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist. Beides muss aufeinander abgestimmt werden, weil Maßnahmen in dem einen Bereich unmittelbare Auswirkungen auf den anderen haben können.
Wenn der Steuerberater selbst in der Defensive ist
Sobald ein Mandant Ansprüche geltend macht, verändert sich das Verhältnis zum bisherigen Steuerberater grundlegend. Der Berater wird seine eigene Haftung naturgemäß anders einschätzen als Sie. Seine Berufshaftpflichtversicherung wird Einwendungen prüfen und erheben. Die weitere steuerliche Betreuung durch denselben Berater ist in dieser Situation in der Regel nicht mehr sinnvoll. Gleichzeitig müssen laufende steuerliche Pflichten weiterhin erfüllt werden – ein Übergang an einen neuen Berater muss organisiert werden, ohne dass weitere Fristen versäumt werden.
Wie die Kanzlei Sie unterstützt
Die Kanzlei berät bundesweit in Fällen, in denen Mandanten durch fehlerhafte steuerliche Beratung einen Schaden erlitten haben. Der Kanzleisitz liegt im Raum Kiel – nach einer Mandatierung erfolgt die Betreuung bei Bedarf auch per Videoberatung, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit ohne Einschränkungen möglich ist. Schildern Sie Ihren Fall über die Kontaktseite – Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie anwaltliche Unterstützung in Ihrer Situation sinnvoll ist. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Was die Kanzlei von einer reinen Steuerberatung unterscheidet: Es geht nicht nur um die steuerliche Seite des Problems, sondern um die strategische Verzahnung von Steuerrecht und zivilrechtlicher Haftung. Denn der Fehler des Steuerberaters muss nicht nur steuerlich aufgearbeitet, sondern auch zivilrechtlich durchgesetzt werden – und beides beeinflusst sich gegenseitig.
Weiterführende Themen
Steuerberater-Fehler? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Steuerberater einen folgenschweren Fehler gemacht hat, zählt vor allem eines: eine fundierte Einschätzung, bevor Fristen ablaufen oder der Schaden sich vergrößert. Schildern Sie Ihren Fall über die Kontaktseite – Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung, ob anwaltliche Unterstützung in Ihrer Situation sinnvoll ist. Bundesweit.